|
FAHRVERBOT FüR PKW UND MOTO
Liebe Gäste, liebe Wanderbegeisterte,
Die Zufahrtsstraße ab dem Ortsende (Tatzerbrücke) bis hin zur Hagneralm, ist für den allgemeinen Pkw-Verkehr
Rechtliche Grundlage: Es handelt sich um einen Privatweg, der mit offiziellem Dekret der Gemeinde Welschofen sowie per Beschluss der Hagnerweginteressenschaft für den öffentlichen Verkehr gesperrt wurde. Eine entsprechende Beschilderung ist auch direkt auf der Wegseite gut sichtbar angebracht.
• Sicherheit & Haftung: Die Straße ist für den regulären Autoverkehr ungeeignet und gefährlich. Die Eigentümer können im Falle von Schäden oder Unfällen keine Haftung übernehmen.
• Keine Parkmöglichkeiten: Im gesamten genannten Bereich und an den Höfen gibt es keine öffentlichen Parkplätze.
• Natur- und Wandererlebnis: Die Sperrung dient maßgeblich der Verkehrsberuhigung in diesem beliebten Wandergebiet. Wir möchten dadurch allen Wanderern ein erholsames Naturerlebnis abseits von Motorenlärm und Durchgangs Verkehr
|
|
|
|